Rauchverbot am Strand in Spanien
Der spanische Ministerrat hat am Dienstag den Gesetzentwurf für ein neues Tabakgesetz gebilligt. Es handelt sich um die umfassendste Reform der Regelung seit 2005.
Der Text geht nun an das spanische Parlament zur weiteren Beratung. Wann das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, ist noch offen.
Kernstück der Reform ist die Ausweitung der rauchfreien Zonen. Bereits im Mai hatte Gesundheitsministerin Mónica García angekündigt, dass Rauchen und Vapen künftig in Diskotheken, Veranstaltungssälen, bei Open-Air-Events, auf Universitätsgeländen und in Arbeitsfahrzeugen wie Lieferwagen untersagt werden.
Diese Bereiche kommen zu dem bereits zuvor beschlossenen Verbot von Rauchen auf Terrassen und in Bars hinzu. Nun erweitert das Gesetz das Verbot zusätzlich auf Meeres- und Flussstrände sowie auf Nationalparks.
Geschützte Zonen werden neu eingeführt
Neu eingeführt wird zudem die Kategorie der besonders geschützten Zonen. Dort gilt ein Rauchverbot nicht nur direkt am Ort selbst, sondern in einem Umkreis von 15 Metern.
Betroffen sind etwa Gesundheitszentren, soziale Einrichtungen, Schulen, Universitäten, Forschungszentren, Museen, Bibliotheken, Kultur- und Sportstätten sowie Kinderspielplätze und -parks. Diese Orte gelten als besonders schützenswert, weil sich dort häufig vulnerable Personengruppen aufhalten.
Sobald das Gesetz im spanischen Amtsblatt BOE veröffentlicht wird, tritt es automatisch in allen Regionen in Kraft, eine zusätzliche Umsetzung durch die autonomen Gemeinschaften ist nicht erforderlich.
Verstöße werden künftig strenger geahndet. Besonders umstritten war die Neuregelung für Minderjährige: Wer unter 18 Jahren beim Rauchen oder Vapen erwischt wird, verstößt künftig erstmals ausdrücklich gegen das Gesetz. Bislang war lediglich der Verkauf an Minderjährige untersagt.
Für die Bußgelder haften künftig die Eltern oder Erziehungsberechtigten als subsidiär Verantwortliche. Die Mindeststrafe wurde in der letzten Überarbeitung von 300 auf 200 Euro gesenkt, die Höchststrafe bleibt bei 600 Euro. Alternativ können die Strafen laut Gesundheitsministerium durch gemeinnützige Arbeit ersetzt werden.
Die Verantwortlichen des Gesetzestexts betonen, das Ziel sei nicht in erster Linie die Bestrafung, sondern der Aufbau eines gesellschaftlichen Umfelds, in dem Rauchen zur Ausnahme wird, sei es mit klassischem Tabak oder mit den bei Jugendlichen beliebten elektronischen Geräten.
Regulierung von Verkaufsstellen für Tabakprodukte
Das Gesetz reguliert außerdem die Verkaufsstellen für Tabakprodukte und E-Zigaretten. Diese dürfen künftig nur noch in spezialisierten Fachgeschäften verkauft werden, nicht mehr in gewöhnlichen Kiosken oder Bazaren.
Zusätzlich schränkt das Gesetz Werbung, Promotion und Sponsoring für Tabak und verwandte Produkte weiter ein, etwa an Verkaufsautomaten, im Internet und in Schaufenstern von Tabakläden.
In Medien und audiovisuellen Inhalten dürfen künftig keine Moderatoren, Mitwirkenden oder Gäste beim Rauchen oder Konsum solcher Produkte gezeigt werden, auch Markennamen oder Logos dürfen nicht mehr auftauchen.
Quellen: Diario SUR, El País, El Mundo, 20 Minutos


























































