Neue Silbermünzen zu Ehren von Pablo Picasso

Sammlermünzen Spanien

Das spanische Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation hat beschlossen, eine Sammlung von Silbermünzen zur Feier des 50. Todestags von Pablo Picasso herauszugeben, wie aus den Details des Amtsblatts BOE hervorgeht. Diese Münzen werden einen Nennwert von 50 Euro und 10 Euro haben.

Bei der 50-Euro-Münze werden maximal 5.000 Exemplare in zwei verschiedenen Designs ausgegeben. Auf der Rückseite wird eines der Werke mit dem Titel “Harlekin mit Spiegel” zu sehen sein, das von dem aus Málaga stammenden Pablo Ruiz Picasso im Jahr 1923 geschaffen wurde und sich im Thyssen Museum in Madrid befindet. Im zweiten Design zeigt die Rückseite das Werk “Frau mit erhobenen Armen”, das von Pablo Picasso im Jahr 1936 geschaffen wurde und im Malaga Picasso Museum ausgestellt ist.

Die Vorderseite beider Münzen zeigt ein fotografisches Porträt von Pablo Picasso vor seinem Werk “El Aficionado”, das im Jahr 1912 entstand. Außerdem trägt die Münze die Signatur des Künstlers auf der rechten Seite.

Die 10-Euro-Münze wird in einer Auflage von maximal 10.000 Stück mit sechs verschiedenen Designs ausgegeben. Auf der Rückseite dieser Münzen werden verschiedene Werke von Picasso reproduziert, darunter “Warten (Margot) – 1901” aus dem Picasso Museum in Barcelona, “Weinende Frau mit Taschentuch (III) – 1937” aus dem Museo Nacional Centro de Arte Reina Sofía in Madrid, “Jacqueline sitzend – 1937” ebenfalls aus dem Museo Reina Sofía in Madrid, “Frau in Blau – 1901” aus dem Museo Reina Sofía, “Harlekin – 1917” aus dem Picasso Museum Barcelona und “Stierkampf – 1934” aus dem Thyssen Museum in Madrid.

Auf der Vorderseite dieser Münzen wurde ein Detail eines Porträts von Pablo Picasso ausgewählt, auf dem er in einem weißen Pullover in seinem Studio in Le Fournas, Vallauris, zu sehen ist. Das Porträt wurde 1953 vom Fotografen Edward Quinn aufgenommen. Auch hier trägt die Münze die Signatur des Malers.

Bei diesen Münzen handelt es sich um Sammlermünzen, die zwar in Spanien gesetzliches Zahlungsmittel sind, jedoch nicht für den allgemeinen Umlauf bestimmt sind.

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