Tiere sind nach spanischem Recht keine “Gegenstände” mehr

Das Tierschutzgesetz in Spanien sieht vor, dass Richter in Scheidungsfällen das Wohlergehen von Haustieren sicherstellen.

Tierschutzgesetz in Spanien
Hunde sind in Spanien laut Gesetz fühlende Lebewesen und keine "Gegenstände".

Tierschutzgesetz in Spanien wird erweitert

Haustiere werden im Scheidungsfall in vielen Ländern wie Gegenstände behandelt. Die spanische Regierung hat das nun geändert und ihr Tierschutzgesetz erweitert. Nach einer Änderung im Zivilgesetzbuch werden Tiere in Spanien seit dem 5. Januar als “fühlende Lebewesen” eingestuft und ihr Wohlergehen muss bei einer Scheidung berücksichtigt werden.

Ein Richter muss dementsprechend entscheiden, wer am besten geeignet ist, das Sorgerecht für das Tier zu übernehmen. Möglich ist auch das Modell, dass Hund oder Katze abwechselnd bei einem der Partner leben. Nur wenn einer der Partner wegen Misshandlung eines Tieres bekannt ist, kann ihm der Umgang gerichtlich untersagt werden. Darüber hinaus kann das Gericht die Beteiligung der Ehegatten an den Kosten für den Unterhalt und die Pflege des Tieres festlegen.

Haustiere dürfen laut Gesetz auch nicht ausgesetzt, misshandelt oder von ihrem Eigentümern getrennt werden. Zudem entscheiden die Richter darüber, was mit einem Tier passiert, wenn einer der Besitzer stirbt. Liegt kein Testament vor, werden die Tiere an die Erben übergeben, die sie beanspruchen. Wenn keiner der Erben die Verantwortung übernehmen will, kann die Verwaltung sie einem Dritten zur Pflege und zum Schutz überlassen.

Tiere sind keine Gegenstand mehr

Bisher hatten Haustiere in Spanien den Status eines “Gegenstands”. Stritten sich Ehepartner vor Gericht, berücksichtigten Richter den finanziellen Wert. Wem das Tier nicht zugesprochen wurde, der hatte auch keinen Anspruch, weiter mit ihm Zeit zu verbringen.

In Deutschland ist die Rechtslage ähnlich wie in Spanien vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Bei einer Scheidung zählen Tiere zum Hausrat und landen oft im Tierheim, wenn sich die Besitzer nicht einigen können.

Die Reform ist der erste Schritt hin zu einem umfassenden “Gesetz zum Tierwohl”,  das die spanische Regierung ausgearbeitet hat. Das Gesetz soll in den nächsten Monaten dem Parlament vorgelegt und bestätigt werden. Der Entwurf beinhaltet Maßnahmen wie das Verbot des Verkaufs von Haustieren in Geschäften sowie härtere Strafen für Tiermissbrauch.

Quellen: El Pais, El Mundo, 20 Minutos.

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