Wohnmobil Regeln in Spanien 2026
Wer mit dem Wohnmobil durch Spanien und Andalusien reist, sollte die aktuelle Rechtslage kennen. Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat am 16. März 2026 die neue Dienstanweisung PROT 2026/04 veröffentlicht – eine Aktualisierung der bisherigen Regelung von 2023.
Grund dafür sind normative Neuerungen der vergangenen zweieinhalb Jahre sowie Anpassungen an die Vorgaben des Ministeriums für Tourismus zur technischen Fahrzeugprüfung.
Hintergrund ist das starke Wachstum des Wohnmobil-Marktes: In Spanien hat sich die Zahl der zugelassenen Wohnmobile laut DGT in zehn Jahren fast verdreifacht – von rund 48.000 im Jahr 2015 auf knapp 137.000.
Als Haupttreiber gilt die Corona-Pandemie, in der das Reisen im eigenen Fahrzeug als besonders flexible und sichere Alternative galt.

1. Parken ist nicht Campen
Die neue Anweisung stellt klar: Parken ist nicht dasselbe wie Campen. Wohnmobile dürfen wie jedes andere Fahrzeug auf öffentlichen Straßen parken – solange das Fahrzeug auf seinen eigenen Rädern steht, keine Stützen oder ausklappbaren Elemente wie Markisen oder Tische ausgefahren werden und keine Flüssigkeiten oder Geräusche nach außen abgegeben werden.
Gleichzeitig bleiben die Befugnisse der Gemeinden unangetastet. Das Oberste Gericht Spaniens hat in einem Urteil vom 13. März 2018 bestätigt, dass Städte und Gemeinden das Parken von Wohnmobilen zeitlich begrenzen oder das Kampieren auf öffentlichen Flächen außerhalb ausgewiesener Bereiche untersagen dürfen.
Begründung: Solche Einschränkungen dienen dem Verkehrsfluss, der Fußgängersicherheit und einer gerechten Parkraumverteilung. An der Costa del Sol, wo Gemeinden wie Marbella, Mijas oder Nerja eigene Parkordnungen haben, gilt: vor der Anreise die lokalen Regelungen prüfen.
2. ITV-Fristen je nach Fahrzeugtyp
Für die technische Hauptuntersuchung ITV gelten unterschiedliche Fristen je nach Fahrzeugkategorie.
Klassische Wohnmobile (Kategorie M) sind bis zu vier Jahre von der Prüfpflicht befreit. Zwischen vier und zehn Jahren ist die ITV alle zwei Jahre fällig, ab zehn Jahren jährlich.
Strenger sind die Fristen für ausgebaute Campervans auf Transporter-Basis, sogenannte Furgones Vivienda (Kategorie N): Sie müssen ab dem ersten Jahr jährlich zur ITV, ab zehn Jahren sogar halbjährlich.
3. Neues Zeichen für Stellplätze
Ebenfalls neu geregelt ist das Verkehrszeichen S-128, das Servicebereiche für Wohnmobile markiert und anzeigt, wo Fahrzeuge parken und ihre Abwassertanks entleeren dürfen.
Das Zeichen ist inzwischen an vielen Stellplätzen entlang der Costa del Sol und in ganz Andalusien zu finden.
Quellen: DGT Instrucción PROT 2026/04, Málaga HOY






















































